Förderung für den kommunalen Klimaschutz

Kommunalrichtlinie

Gute Nachrichten für Kommunen, Schulen, Einrichtungen und Vereine! Seit Anfang Februar ist die überarbeitete Kommunalrichtlinie in Kraft. Sie bietet neben Städten und Gemeinden auch gemeinnützigen, mildtätigen und religionsgemeinschaftlichen Einrichtungen weitere Möglichkeiten, ihre Klimaschutzmaßnahmen fördern zu lassen.

Unsere Referenzen

Was ist die Kommunalrichtlinie?

Die Kommunalrichtlinie (KRL) ist ein Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), das Städte, Gemeinden und weitere berechtigte Einrichtungen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützt. Die überarbeitete Richtlinie trat am 1. November 2024 in Kraft, und Anträge können seit dem 1. Februar 2025 bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.

Das Ziel der Kommunalrichtlinie ist es, Kommunen und berechtigte Institutionen finanziell zu entlasten, um effektive Klimaschutzprojekte zu realisieren. Die Förderung läuft bis zum 31. Dezember 2027 und bietet zahlreiche Möglichkeiten für strategische und investive Maßnahmen. Finanzschwache Kommunen profitieren von besonders hohen Förderquoten.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Folgende Institutionen sind antragsberechtigt:

  • Kommunen
  • Betriebe und Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
  • Öffentliche, gemeinnützige und mildtätige Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege und soziale Hilfe
  • Gemeinnützige und mildtätige Vereine für ihre eigenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Weitere Antragsteller für spezifische Förderschwerpunkte

Finanzschwache Kommunen erhalten besonders hohe Förderquoten, wenn sie an landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogrammen teilnehmen oder ihre Finanzschwäche von der Kommunalaufsicht bescheinigt wurde.

Auch soziale und religiöse Einrichtungen sind antragsberechtigt. Mehr Informationen zu speziellen Fördermöglichkeiten für soziale Einrichtungen finden Sie hier: Klimaschutzförderung für soziale Einrichtungen.

Welche Förderungen gibt es?

Die Kommunalrichtlinie deckt verschiedene Maßnahmen ab, darunter:

  • Energieeffizienz: Förderung von Beleuchtungssanierungen, Gebäudesanierungen oder intelligenten Steuerungssystemen
  • Klimaschutzmanagement: Finanzierung von Personalstellen für die strategische Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
  • Mobilität: Förderung emissionsfreier Fahrzeugflotten und nachhaltiger Verkehrskonzepte
  • Energieeinsparmodelle: Förderung von Bildungsprojekten zur Reduzierung des Energie- und Wasserverbrauchs in Schulen und Kitas

Neben kommunalen Projekten gibt es gezielte Förderungen für soziale Einrichtungen, Kitas, Schulen und religiöse Träger. Eine Übersicht dieser speziellen Fördermaßnahmen finden Sie hier: Klimaschutzförderung für soziale Einrichtungen.

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Klimaanpassung

Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen Ihrer Einrichtung gerecht werden und Sie optimal auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten.

Haben Sie Fragen zur Förderrichtlinie oder wünschen Sie eine Beratung zu den Klimaanpassungsmöglichkeiten? Melden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch bei uns. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zur klimafitten und resilienten Einrichtung zu begleiten!

Kontakt

Ansprechpartner:in

Sebastian Mehrhoff

Sebastian Mehrhoff

Manager

Quartiersentwicklung

Telefon: 02041 / 7230650
E-Mail: sebastian.mehrhoff@icm.de