Integriertes informelles städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB

Aus einer laufenden Beauftragung einer Wohnungsbaugesellschaft in Meerbusch resultiert die Notwendigkeit eines integrierten informellen Entwicklungskonzeptes. Die städtebauliche Konzeption wird durch ICM federführend innerhalb einer sieben monatigen Bearbeitungszeit erstellt. Die Wohnungsbaugesellschaft als Auftraggeber sowie die Stadtverwaltung Meerbusch und die lokale Politik werden hierbei intensiv beteiligt, ferner erfolgt die Erstellung in enger Zusammenarbeit.