Klimaneutralität & Treibhausgasneutralität
Das Umweltbundesamt (UBA) stellt in seinen Publikationen den Unterschied in der Definition von Klimaneutralität und Treibhausgasneutralität heraus:
Klimaneutralität beschreibt den Zustand, bei dem menschliche Aktivitäten im Ergebnis keine Nettoeffekte auf das Klimasystem haben. Das bedeutet, dass neben den Treibhausgasemissionen auch alle anderen Effekte menschlichen Handelns berücksichtigt werden müssen, wie z. B. Flächenversiegelung.
Treibhausgasneutralität beschreibt hingegen nur eine Netto-Null der Treibhausgasemissionen und klammert sonstige durch den Menschen verursachte Effekte weitestgehend aus.
Die ICM erarbeitet für Sie Ihre Planung zum
THG-neutralen Gebäudebestand!
Im Auftrag von Kommunen und weiteren Bestandshaltern entwickelt die ICM Planungen zu bilanziell treibhausgasneutralen Gebäuden. Dabei können Immobilien einzeln oder exemplarisch für verschiedene Gebäudetypen untersucht werden, um Kosten für energetische Maßnahmen und energetische Potenziale auf den gesamten Bestand hochzurechnen.
Das grundsätzliche Vorgehen:
- Erstellung von Energiekonzepten für ein oder mehrere Typgebäude
(Anlehnung an das GEG / DIN V 18599: Ziel bilanzielle Treibhausgasneutralität) - Entwicklung von Maßnahmen und Strategien zur Reduktion von CO2-Emissionen:
- Endenergieverbrauch im Bereich Strom und Wärme reduzieren
- Steigerung der Energieeffizienz
- Zubau und Nutzung lokal verfügbarer erneuerbarer Energien
- Aufbereitung der Energiekennwerte
- Restliche, weiterhin benötigte Energieträger (z. B. Strom über Stromnetz) werden über den zeitlichen Verlauf durch die bundesweite Transformation des Energiesystems dekarbonisiert
- Kompensation restlicher CO2-Emissionen durch Ausgleichsmaßnahmen
- Ermittlung der Investitionskosten für die energetische Modernisierung der Gebäude
Projektbeispiel Herne
Exemplarische Bilanzierung und Energiekonzepte für zwei Gebäudetypen zur THG-Neutralität
Zur Reduktion der CO2-Emissionen der Stadt Herne sollten die Investitionskosten einer energetischen Sanierung der städtischen Liegenschaften zu einem bilanziell treibhausgasneutralen Gebäudebestand untersucht werden. Dazu wurden beispielhaft die oben abgebildeten Gebäude bilanziert, um daraus Aussagen über das Investitionsvolumen für alle Liegenschaften abzuleiten.
Vorgehen
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- Energiekonzepte angelehnt an GEG / DIN V 18599: Ziel bilanzielle Treibhausgasneutralität
- Maßnahmenentwicklung
- Fokus auf die ganzheitliche energetische Modernisierung der Gebäude
- Modernisierung der thermischen Gebäudehülle und der energierelevanten Anlagentechnik
- Nutzung von oberflächennaher Geothermie und Zubau von Photovoltaik
- Variante: Anschluss an Wärmenetze (Nah-/ Fernwärme)
- Aufbereitung der Energiekennwerte
- Ermittlung der Investitionskosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden
- Variante 1: Sole-Wasser Wärmepumpe
- Variante 2: Nahwärmenetz (Grubengas-BHKW)
Auszug aus Ergebnissen
- Signifikante Reduktion des Energieverbrauchs in den Bereichen Strom und Wärme möglich
- Effizienzgebäude 40 mit Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) wird erreicht
- Nutzung hoher Anteile an erneuerbaren Energien (über 70 %)
- CO2-Emissionen werden je nach Gebäude und Variante um 70 % bis 90 % reduziert; bilanziell null CO2-Emissionen über Ökostromtarife möglich
- Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen je nach Gebäude und Variante zwischen ca. 2,1 Mio. € und ca. 4,7 Mio. € (ohne Förderung)
- Bis zu 45 % Förderung über BEG möglich (Stand April 2022)